1. Abschluss des Mietvertrags:
Der Abschluss eines Mietvertrages über kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift eines Vertrages, erfolgen.
2. Kündigung, Stornierungen:
2.1. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer ist für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert, verkürzt oder gänzlich storniert werden.
2.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben.
2.3. Das Mietverhältnis verlängert sich automatisch, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht termingerecht zurückbringt. Bei verspäteter Rückgabe einer Kurzzeitmiete (<3 Stunden) wird der volle Preis der Tagesmiete erhoben. Bei verspäteter Rückgabe eine Tagesmiete (>3 bis 24 Stunden) wird je angefangenen 24 Stunden zusätzlich der Preis einer Tagesmiete erhoben.
3. Obliegenheiten beim Gebrauch des Mietobjekts
3.1. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- bzw. Steuervergehen ist vom Vermieter grundsätzlich untersagt.
3.2. Die Benutzung des Mietanhängers ist nicht gestattet, sofern der Fahrer des Zugfahrzeugs nicht im Besitz der dafür notwendigen Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist, sowie wenn der Fahrer des Zugfahrzeugs infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
4. Allgemeine Fürsorgepflichten des Mieters, Haftung
4.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde.
Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt (ggfs. auch auf eigene Kosten) gegen Diebstahl oder Beschädigungen durch extreme Wetterbedingungen oder Vandalismus zu sichern.
4.2. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden am Mietobjekt, insbesondere jene, welche durch Verletzung seiner Fürsorge- und Sorgfaltspflichten während der Mietzeit entstehen, uneingeschränkt.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten. Schäden, welche durch Überbeanspruchung oder missbräuchliche Nutzung entstehen, sind vom Mieter zu ersetzen.
4.4. Der Mieter hat sich im Vorfeld der Miete vom einwandfreien Zustand des Mietobjekts zu überzeugen. Etwaige Schäden sind von ihm zu dokumentieren und können in ein Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Werden im Anschluss der Miete Schäden am Mietobjekt festgestellt, welche im Vorfeld nicht bestanden haben bzw. nicht dokumentiert wurden, haftet der Mieter für diese.
4.5 Sollte das Mietobjekt im Rahmen der Miete übermäßig ver- oder beschmutzt werden, so ist dieses vom Mieter zu reinigen. Bei Anhängern bezieht sich dies insbesondere auf Verschmutzungen der Ladefläche durch Öl und andere Betriebsstoffe.
4.6 Der Vermieter behält sich das Recht, bei einem durch den Mieter verursachten Schaden oder einem Verstoß gegen Ziffer 4.5, die hinterlegte Kaution teilweise oder ganz einzubehalten. Dies gilt auch für Schäden, welche nicht durch den Mieter verursacht, aber dennoch während der Mietzeit entstanden sind.
4.7. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Mietobjekt infolge eines Schadens gem. Ziffer 4.2 nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht für eigene Zwecke nutzen kann.
4.8. Durch den Vermieter ist sicherzustellen, dass die Bereifung des Mietanhängers den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Alter, Profil und Dimension, entspricht.
4.9. Der Mieter haftet für Reifenschäden, welche während der Miete entstehen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Ziffer 4.8 beruhen.
5. Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters:
5.1. Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung) hat der Mieter unverzüglich für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs (ggfs. Mithilfe der örtlichen Polizei) zu sorgen und den Vermieter zu benachrichtigen. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.
5.2. Die Regelung nach Ziffer 4.2. gilt auch für (Unfall)schäden, bei denen der Verursacher, beispielsweise bei Unfallflucht, nicht festgestellt werden kann oder der Mieter die zur Geltendmachung des Schadens durch den Vermieter erforderlichen Feststellungen unterlässt.
6. GPS-Tracking von Mietfahrzeugen
6.1. Zweck der Datenerhebung
Zum Schutz unseres Eigentums und zur Verbesserung der Kundenservicequalität nutzen wir GPS-Tracking-Technologie in unseren Mietfahrzeugen. Das GPS-Tracking dient der Ortung des Fahrzeugs im Falle von Diebstahl, zur Sicherstellung der Rückgabe am vereinbarten Ort zur vereinbarten Uhrzeit sowie zur Überprüfung der Einhaltung von vertraglich festgelegten geografischen Nutzungseinschränkungen (Geofencing).
Die Verarbeitung der GPS-Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse in der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs und Schutzes der Fahrzeuge liegt.
6.2. Verarbeitung der Daten
Während der Mietdauer werden die Standortdaten des Fahrzeugs regelmäßig erfasst. Diese Daten umfassen die GPS-Koordinaten und ggf. Fahrverlauf. Diese Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die in Ziffer 6.1. genannten Zwecke verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung (z.B. Rückverfolgung im Falle eines Diebstahls) erforderlich ist oder Sie hierin ausdrücklich eingewilligt haben. Die GPS-Daten werden maximal bis zum Ende der Mietdauer gespeichert.
6.3. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung zu fordern, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Sie können außerdem der Verarbeitung der GPS-Daten widersprechen, soweit keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung unsererseits vorliegen.
6.4. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer GPS-Daten jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Nutzung des Fahrzeugs zu verweigern, wenn die Verarbeitung der GPS-Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten oder zur Sicherung unseres Eigentums notwendig ist.
7. Datenschutz
Mit seiner Unterschrift und dem Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Mieter einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gemäß DSGVO zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erhoben und gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern es nicht zu einer rechtmäßigen Prüfung oder Einsicht durch aufgrund geltenden Rechts autorisierte Behörden (z. B. Polizei) kommt. Diese Einverständnis ist zum Abschluss eines Mietvertrages essenziell.
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